Kirche & Schule

Kirche und Schule gehören seit jeher zusammen. Bildung ist ein Grundrecht – auch religiöse Bildung. Deshalb haben Kinder und Jugendliche das Recht, am Evangelischen Religionsunterricht teilzunehmen.

Kirche und Schule

Evangelische Religionslehre ist in NRW ein ordentliches Unterrichtsfach.
Die Lehrpläne werden gemeinsam vom Land NRW und der Evangelischen Kirche im Rheinland festgelegt.

Evangelische Religionslehrkräfte benötigen eine kirchliche Beauftragung – die Vokatio.
Auch die Fortbildungen für Lehrkräfte werden von der Kirche angeboten und verantwortet.

Das Schulreferat und die Bezirksbeauftragung verbinden Kirche und Schule sowie Kirche und Staat. Sie sorgen dafür, dass Religionsunterricht möglich ist und gut begleitet wird.

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